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Freitag, 19 Dezember 2025

Clubabend Freitag 11.6

Liebe Kollegen
Nach langer Pause findet am Freitag wieder ein Clubabend in unserem Clublokal statt.

Bitte beachten in der Gastronomie gilt

3G Regel, getestet,geimpft oder genesen, ebenso eine Registierung im Lokal

Der Vorstand

 

Arbeitseinsatz 2021

Liebe Kollegen

Der Arbeitseinsatz findet von Donnerstag 27.5 bis Samstag 29.5  statt.

Ein Flugbetrieb ist in dem Zeitraum nicht möglich.

Auf Grund der Covid Beschränkungen kann nur eine begrenzte Zahl an Leuten teilnehmen.

Das erfolgt nach vorheriger direkter Absprache.

Der Vorstand

 

COVID-19 Flugbetriebsregeln im Zuge der Öffnung 2021

Liebe Kollegen

wie wir vom Aeroclub informiert wurden gibt es neue Flugbetriebsregeln, welche auch auf unserem Flugplatz ab sofort Anwendung finden und strikt einzuhalten sind.

Bitte lese die vollständigen Regeln auf dem folgendem PDF nach:

https://aeroclub.at/uploads/images/site/2072/news_kurzbeschreibung/COVID-19_-_Flugbetriebsregeln_210519a.pdf

Bitte um Beachtung, es gelten nun auch am Platz die 3 G's

GEIMPFT, GETESTET oder GENESEN

Ebenso wird es einen COVID Beauftragten geben, welcher am Flugplatz ggf. die Nachweise kontrollieren wird. Als Registrierung gilt die übliche Eintragung in das Flugbuch im Frequenzkasten!

Liebe Grüße

Der Vorstand

 

Lockdown geht in die Verlängerung bis 2. Mai

Liebe Kollegen

Der Ost Lockdown wurde verlängert bis 2. Mai

Die Covid Lockdown Flugverordnungen gelten daher weiter

Auch hier nachzulesen https://aeroclub.at/

LG

Lockdown 1.4 bis 11.4 UPDATE

Liebe Kollegen

Bitte beachten!

Osterruhe für Ost-Österreich

Aufgrund der aktuellen Situation ist für die Ostregion (Burgenland, Niederösterreich, Wien) von 1. April bis vorerst einschließlich 6. April (Burgenland, Niederösterreich) bzw. von 1. April bis einschließlich 10. April (Wien) eine „Osterruhe für Ost-Österreich“ vorgesehen.

Ausgangsbeschränkung von 0-24 Uhr

  • Grundsätzlich dürfen Sportstätten im Freien und damit auch Modellflugplätze zum Zweck der Ausübung von Sport, bei dessen Ausübung es nicht zu Körperkontakt kommt, betreten werden. Zuschauer sind weiterhin nicht erlaubt. Dabei ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von min-destens zwei Metern einzuhalten.
    Das Verweilen in der Sportstätte ist mit der Dauer der Sportausübung beschränkt.
    Betreiber einer nicht öffentlichen Sportstätte, also auch die Vereine die Modellflugplätze betreiben, sind ver-pflichtet, von Personen, die sich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufgehalten haben, zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung den
    a. Vor- und Familiennamen und
    b. die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
    zu erheben. Im Falle von Besuchergruppen, die ausschließlich aus im gemeinsamen Haushalt lebenden Perso-nen bestehen, ist die Bekanntgabe der Daten von nur einer dieser Besuchergruppe angehörigen volljährigen Person ausreichend. Der Betreiber hat diese Daten mit Datum und Uhrzeit des Betretens der nicht öffentlichen Sportstätte zu versehen und für die Dauer von 28 Tagen vom Zeitpunkt ihrer Erhebung aufzubewahren und danach unverzüglich zu löschen.
  • Während des Aufenthalts im Flugfeldbereich ist gegenüber sonstigen Personen, die nicht im gemeinsa-men Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Kann aus zwingenden flugbetrieb-lichen Gründen der Mindestabstand im Freien kurzfristig nicht eingehalten werden, ist auch im Freien eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard zu tragen.

Der Vorstand

 

 

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